Informationen und Briefe

     Administrator    02. Dezember 2020    1955

 2020-11-26 Brief an Eltern und Erziehungsberechtigt
2020-11-26 Brief an Eltern einfache Sprache
2020-11-26 Befreiung Weihnachten
2020-11-26 Antrag Weihnachten

Liebe Elternvertreterinnen und Elternvertreter,

auch an diesem Wochenende schicke ich Ihnen einen Brief des Kultusministers und Informationen zu neuen Vorgaben, die ab dem 01.12.2020 gültig sind. Außerdem erhalten Sie im Anhang ein Antragsformular für die Befreiung vom Unterricht am 17./18. Dezember für den Fall, dass Sie planen in Ihrer Familie Weihnachten mit Angehörigen, die Risikopatienten sind, zu feiern.

Leiten Sie die Mail, wie immer, gerne an die Eltern in Ihrer Klasse weiter. Die wichtigsten Informationen habe ich für Sie hier in Auszügen dargestellt – bei Fragen schreiben Sie mich gerne an.

Ab dem 01.12.2020 gilt für Schulen in „Hotspots“ (= Landkreise mit einem Inzidenzwert von über 200):

· Im Unterricht wird eine Mund-Nase-Bedeckung (Maske) getragen.

o Dies gilt in allen Schulformen

o Dies gilt auch im Szenario B, hier kann die Maske aber am Sitzplatz abgenommen werden.

· Weiterführende Schulen wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B

o Dies gilt für mindestens 14 Tage.

o Wenn der Wert mindestens drei Tage wieder unter 200 liegt, wird zurück ins Szenario A gewechselt

· Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtsfrei.

· Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-6, die das Angebot einer Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, ist diese in der Schule einzurichten. Diese findet kohortengerecht bzw. mit ausreichendem Abstand zwischen verschiedenen Kohorten statt und umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen 8.00 und 13.00 Uhr.

· In der Schule sind nur diejenigen Personen anwesend, die dort dringend benötigt werden, z. B. für die Durchführung der Notbetreuung. Alle anderen arbeiten an diesen Tagen von zu Hause aus.

· Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig – spätestens eine Woche vorher!

· Angesichts der nunmehr recht kurzen Frist bis zum Beginn der unterrichtsfreien Zeit gilt für Schulen, die im Dezember von einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes (mindestens eine Klasse / Lerngruppe in Quarantäne) betroffen sind und in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt mit einem Inzidenzwert von über 100 liegen, dass sie bis Ferienbeginn ins Szenario B wechseln. Sie erhalten dadurch Planungssicherheit.

Der Inzidenzwert für den Landkreis Gifhorn liegt heute (27.11.20) bei 74,8.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein erholsames Wochenende und bleiben Sie gesund!

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Lindhorst (OBSD)
Schulleiter

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