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 Information der SL

Anmeldungen Jahrgang 5 im Schuljahr 2023/24

Liebe Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen, liebe Eltern! 

Nach den Osterferien stellen wir die erforderlichen Formulare für die Anmeldung an unserer Schule online. Sie können diese dann in Ruhe zuhause ausfüllen und zur Anmeldung in die Schule mitbringen.

Die Anmeldetermine für das Schuljahr 2023/24 sind

•      Montag, 15.05.2023 von 15.00 bis 18.00 Uhr

•      Dienstag, 16.05.2023 von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr

•      Mittwoch, 17.05.2023 von 8.00 bis 12.00 Uhr

Alternativ können Sie die Anmeldeunterlagen in diesen Zeiten in den Briefkasten der Schule werfen oder in Meine im Rathaus der Samtgemeinde abgeben/einwerfen.

Außerdem finden finden Sie hier

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an Herrn Nemetschek: nemetschek@obs-papenteich.de

Telefonisch erreichen Sie uns unter 05303/92333-0.

22.02.23

 


Informationen zu den aktuellen Hygieneregeln

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aktuell gilt für Schüler*innen, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen die 3-G-Regelung in der Schule.

Im gesamten Schulgebäude gilt die Pflicht eine medizinische oder FFP-2-Maske zu tragen. Schüler*innen unter 14 Jahren können eine einfache Stoffmaske tragen.

Verpflichtende Selbsttests müssen von den Schüler*innen immer am Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt werden.

Ist ein Selbsttest positiv, melden Sie dies als Eltern/Erziehungsberechtigte bitte der Schule und dem Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn per Mail an coronapositiv@gifhorn.de.

Außerdem müssen Sie einen PCR-Test veranlassen und dürfen Ihr Kind nicht in die Schule schicken.

Die gesamte Lerngruppe muss sich bei einem positiven Schnelltest und/oder positiven PCR-Test an fünf Schultagen nacheinander täglich testen, auch die Geimpften und Genesenen (ABIT-Verfahren).

Für Eltern/Erziehungsberechtigte/Besucher*innen gilt die 2G+ Regelung, wenn sie die Schule betreten möchten. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin und vorherigen Anruf zur Schule!

Vielen Dank für Ihre und eure Unterstützung!
13.12.21


Informationen zu den letzten Schultagen vor Weihnachten

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Kultusministerium hat beschlossen, dass Eltern ihre Kinder für die letzten drei Tage vor den Weihnachtsferien (20.-22.12.21) von der Präsenzpflicht befreien lassen können.

Sie können ihr Kind also auf schriftlichen Antrag (ein Anruf im Sekretariat reicht nicht aus!) für diesen Zeitraum vom Präsenzunterricht befreien lassen. Nutzen Sie für den Antrag auf Befreiung bitte das Formular (Link) oder schreiben Sie eine Nachricht an die Klassenlehrkräfte über Ihren Webuntis-Zugang.

Damit wir einen Überblick bekommen, wie viele Schüler*innen in der Schule sind und die letzten Schultage planen können, geben Sie den Antrag bitte bis spätestens Donnerstag, 16.12.21 bei den Klassenlehrkräften ab.

Die Schüler*innen, die nicht in die Schule kommen, müssen an den drei Tagen die gestellten Aufgaben bearbeiten, ein Anrecht auf Distanz- oder Hybridunterricht besteht nicht.

Im Zeitraum 20.-22.12.21 wird, so der derzeitige Planungsstand, Unterricht nach Stundenplan erteilt. Es wird aber keinen Nachmittagsunterricht und keine AG´s am Nachmittag geben.

Nach den Weihnachtsferien gilt folgendes:

  • Schüler*innen, die weder genesen, noch geimpft sind, testen sich vom 10.-14.01.22 täglich zuhause und bringen die Bescheinigung über den negativen Test mit in die Schule.
  • Alle Schüler*innen müssen ab 10.01.22 in der Schule entweder eine medizinische oder FFP2-Maske tragen, auch die unter 14-jährigen, die davon bisher ausgenommen waren.

Ich wünsche Ihnen eine gute Woche, danke für die gute Zusammenarbeit und Ihre Unterstützung.

Herzliche Grüße

Stephan Lindhorst (OBSD)
13.12.21


Informationen

2021-11-11 – Poster Schutzmaßnahmen (RHP9.0) A3
2021-11-10 – Brief an Eltern

Liebe Eltern und Schüler*innen,

der Kultusminister hat einen neuen Brief und ein Plakat mit einer Übersicht über die wichtigsten Hygieneregeln und Maßnahmen herausgegeben, die Sie hier finden.Außerdem ist in der neuen Rundverfügung zusammengefasst folgendes geregelt:

  • Die Maskenpflicht im Gebäude und während des Unterrichts bleibt bestehen, auf dem Schulgelände im Freien aber nicht,
  • die 3-G-Regel gilt für alle Besucher*innen (z.B. Elternabende und Elterngespräche),
  • Weihnachtsfeiern in einer Kohorte sind möglich,
  • Bei einem positiven Selbsttest eines/einer Schüler*in jeder anderen Schülerin und jedem anderen Schüler der Kohorte der Zutritt zu dem Schulgelände untersagt ist, bis sie oder er durch einen aktuellen Test, der nach der Untersagung durchgeführt sein muss, den Nachweis eines negativen Testergebnisses erbringt (ausgenommen sind Lehrkräfte, sowie geimpfte und genesen Schüler*innen),
  • Kohorten-Regelung: der „Kohortenzuschnitt“
  • kann die gesamte Schulgemeinschaft umfassen, d. h. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schulbegleitungen und weiteres an Schule tätiges Personal. Achtung: wir wollen angesichts der stark steigenden Infektionszahlen die Trennung der Jahrgänge auf dem Pausenhof in den Pausen aufrechterhalten, zumal die Maskenpflicht auf dem Schulgelände im Freien aufgehoben ist.



Distanzlernen

2020-12-15 Brief an SuS Sek I

Lehrer032Liebe Schülerinnen und Schüler,

im Anhang schicke ich euch einen Brief des Kultusministers von heute. Er kündigt darin schon an, dass wir nach den Weihnachtsferien bis Ende Januar im Szenario B arbeiten und lernen werden.

Das heißt, der Unterricht findet in halben Lerngruppen täglich abwechselnd statt:

Für die kommenden drei Tage (von Mittwoch,16.12.20 bis Freitag, 18.12.20) gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler im verpflichtenden Distanzlerne sind, sofern sie nicht für die Notbetreuung in der Schule angemeldet worden sind. Das heißt, ihr sollt für die im normalen Stundenplan angegebenen Stunden arbeitsbereit am PC sein, an Videokonferenzen teilnehmen oder die eingestellten Aufgaben bearbeiten. Bitte beachtet, dass die Aufgaben in der Regel innerhalb der Stunde(n) angefertigt werden und am Ende der Stunde(n) über die entsprechende Funktion bei Teams abgegeben werden sollen, in denen ihr das Fach laut Plan habt. Die Lehrkräfte sollen euch die Aufgaben auch zu diesen Stunden einstellen. Eine Rückmeldung zu euren Aufgaben sollt ihr dann innerhalb einer Woche bekommen. Da ab Samstag Ferien sind, kann die Rückmeldung der Lehrkräfte auch in der ersten Schulwoche nach den Ferien erfolgen, denn auch die Lehrerinnen und Lehrer haben Urlaub verdient.


Informationen

2020-12-10 Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte
2020-12-10 Brief an SuS Sek-I

 

Lehrer032Liebe Schülerinnen und Schüler,

wie schon angekündigt möchte ich euch gerne informieren, was heute vom Kultusministerium für die kommende Woche geregelt wurde und euch auch einen Brief des Kultusministers an die Mail anhängen:

  • Eure Eltern können euch nun schon ab dem 14.12.2020 vom Unterricht in der Schule befreien lassen. Ihr habt dann keine Ferien, sondern lernt an diesen Tagen von zu Hause aus.
  • Bisher galt diese Maßnahme nur für den 17. und 18.12.2020, wir erweitern sie jetzt um drei weitere Tage.
  • Wenn eure Eltern möchten, dass ihr in der letzten Schulwoche vor Weihnachten von zu Hause aus lernt, dann müssen sie das der Schule mitteilen.
  • Dabei müssen sie unbedingt angeben, ab wann ihr befreit werden sollt. Der früheste Tag ist der 14.12.2020. Es ist nicht möglich, in dieser Zeit zwischen dem Lernen zu Hause und in der Schule hin und her zu wechseln.

Hier in der Schule gilt speziell:


Kontakt

OBS Papenteich
Zum Dallmorgen 11
D-38179 Groß Schwülper
(05303) 92333-0
(05303) 92333-136

Standort Schulstraße
(05303) 92 38-0

mail@obs-papenteich.de

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