Das vorliegende Schulfahrtenkonzept wurde auf der Schulvorstandssitzung am 19.02.2019 vorgestellt und einstimmig genehmigt.
Es steht zur Vorstellung und Abstimmung im Schulvorstand und in der Schülervertretung.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten soll das Konzept evaluiert werden.
Evaluation: ca. März 2020
„Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen.
Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. Bei eintägigen Fahrten sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, daran teilzunehmen. Soweit auch Übernachtungen geplant sind, können sie stattdessen auch am Unterricht anderer Klassen teilnehmen. Nähere Vorgaben zur Organisation von Schulfahrten sind im Runderlass des MK vom 01.11.2015 (SVBl. S. 548) festgelegt worden.
In den Schulen gibt es häufig grundsätzliche Vereinbarungen für bestimmte Jahrgangsstufen zu Dauer, möglichen Zeiträumen oder auch Zielen (“Wandertag“, Schullandheim). Über die jeweils konkret geplante Fahrt einer bestimmten Klasse wird erst nach eingehender Erörterung mit der betroffenen Klassenelternschaft entschieden. Die Erziehungsberechtigten müssen im Rahmen ihrer Ausstattungspflicht (§ 71 Nds. Schulgesetz) neben den eintägigen Pflichtveranstaltungen auch die längeren Schulfahrten finanzieren, soweit sie ihr Kind dazu angemeldet haben. Deshalb soll vor der abschließenden Entscheidung ausdrücklich diskutiert werden, inwieweit die Kosten für alle Erziehungsberechtigten zumutbar sind. Hierbei sei auch darauf hingewiesen, dass grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder Busse von Transportunternehmen zu benutzen sind. U. a. beruht dies auf der durch die Schule übernommenen Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler während einer solchen Schulveranstaltung. Außerdem wird je nach den individuellen Umständen auch von der Schule entschieden, welche und wie viele Personen für die Wahrnehmung der Aufsicht die jeweilige Gruppe begleiten.“
– www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/schulfahrten/schulfahrten
Das Schulfahrtenkonzept der OBS Papenteich soll eine Entlastung für die Lehrkräfte sein.
Für die Eltern und Schüler soll Transparenz über zu erwartende Ausflüge und Fahrten und die damit verbundenen Kosten geschaffen werden.
Zudem soll ein Anstieg der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an Klassenfahrten erzielt werden.
Sozialtraining
Tagesausflüge
Klassenfahrt an die Nordsee
wegen Teilungsproblematik besser planbar als Jahrgangsfahrt
Ggf. Waldeinsatz
(Waldeinsatz: Probelauf durch eine Klasse, die sich jetzt in 5 oder 6 befindet /Verfügbarkeit prüfen)
Tagesausflüge
Erlebnispädagogische Klassenfahrt
Rhetorikseminar
Im Schuljahr 18/19 für zwei Jahrgänge zu planen
Tagesfahrt
Klassenfahrt mit kulturellem Schwerpunkt
Tagesfahrt
Mo: | 7.30 | - | 15.00 Uhr |
Di: | 7.30 | - | 15.00 Uhr |
Mi: | 7.30 | - | 15.00 Uhr |
Do: | 7.30 | - | 15.00 Uhr |
Fr: | 7.30 | - | 13.00 Uhr |
OBS Papenteich
Zum Dallmorgen 11
D-38179 Groß Schwülper
Standort Schulstraße
Schulstraße 1
38179 Schwülper