Handyordnung

     Administrator    25. April 2019    1606

Ab den 24. April gilt an der OBS Papenteich ein neue Handyordung:

 

Warum eine Handyordnung?

Das Handy sowie Smartwatches und Tablets gehören zum Alltag. Sie vereinfachen Abläufe, Kommunikation und die Beschaffung von Informationen. Sie sind aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Digitale Medien werden auch für die schulinternen Abläufe genutzt, z.B. WebUntis, Microsoft Outlook bzw. Microsoft Teams.

Da das Handy zum Alltag gehört, bedarf es auch einer Regelung für den Umgang. Wir wollen damit auch Unterrichtsstörungen, Mobbing gegen
Schüler*innen und Lehrkräfte und das Verüben von und die Beteiligung an Straftaten vermeiden.

 

Unsere Handyregeln

Grundsätzlich ist das Handy im Unterricht ausgeschaltet und verborgen oder im Handyboard aufzubewahren.
Die Nutzung kann durch die Lehrkraft erlaubt werden.
Auf Klassenfahrten gelten generell die schulrechtlichen Vorgaben.
Bei Gemeinschaftsveranstaltungen gilt die Unterrichtsregelung, im Freizeitbereich entscheidet die Lehrkraft.
Für die Schulstraße gilt:
Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht erlaubt.
Für den Dallmorgen gilt:
Die Handynutzung ist auf dem Schulhof gestattet.
Musik und Videos werden ausschließlich über Kopfhörer wiedergegeben.
Bis zum Klingeln zur ersten Stunde ist die Nutzung im und vor den Klassenräumen erlaubt.

Lehrkräfte nutzen das Handy zu dienstlichen Zwecken, sollten jedoch im Umgang mit dem Handy vorbildlich sein.

 

Achtung

  • Das Filmen und Fotografieren von Personen ohne Zustimmung und das Präsentieren dieser Aufnahmen …
  • Das Filmen und Fotografieren von Körperverletzungen und das Präsentieren dieser Aufnahmen, auch wenn nicht selbst Gewalt angewandt wurde …
  • Schon der Besitz von gewaltverherrlichenden Fotos und Filmen …
  • Das Senden und Empfangen von Musik, Dateien und von verfassungsfeindlichen Symbolen…

…. können bereits strafbar sein.*

Da das Handy nicht für den Schulbesuch notwendig ist, wird es in eigener Verantwortung mitgebracht. Bei Beschädigungen oder Verlust besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

* Grundgesetz, Strafgesetzbuch, Kunst-urheberrechtsgesetz, Urheberrechtsgesetz

Achtung : Handystrahlung könnte gesundheitsschädigend sein

 

Konsequenzen bei Verstößen

Erster Verstoß: Die Schüler*innen werden aufgefordert, sich an die Ordnung zu halten.

Zweiter Verstoß: Das ausgeschaltete Handy wird im Sekretariat hinterlegt und kann um 13.15 Uhr abgeholt werden.

Dritter Verstoß: Das ausgeschaltete Handy wird im Sekretariat hinterlegt und kann um 13.15 Uhr abgeholt werden. Zusätzlich wird ein Brief an die Eltern geschickt. Ab diesem Punkt greifen die Maßnahmen des Konzeptes zum Regelverstoß.

Ab dem vierten Verstoß holen die Eltern das Handy ab.

Die Schule prüft die Einberufung einer Klassenkonferenz und die (sofortige) Verhängung von Ordnungsmaßnahmen, wenn Schüler*innen

  • mit ihrem Handy ihre Pflichten grob verletzen,
  • gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen,
  • den Unterricht stören oder
  • die Rechte Dritter verletzen.

Wird mit dem Handy gegen Strafrecht, Persönlichkeitsrecht oder Urheberrecht verstoßen, ist die Schule ggf. verpflichtet, die Polizei zu informieren.

 

Diese Handyordnung  ist von Schüler*innen , Lehrkräften und Erziehungsberechtigten im Schulvorstand  erarbeitet und von der Gesamtkonferenz  beschlossen worden.

 

 

 

AllgemeinHandyordnung




Kontakt

OBS Papenteich
Zum Dallmorgen 11
D-38179 Groß Schwülper
(05303) 92333-0
(05303) 92333-136

Standort Schulstraße
(05303) 92 38-0

mail@obs-papenteich.de

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