Ab den 24. April gilt an der OBS Papenteich ein neue Handyordung:
Das Handy sowie Smartwatches und Tablets gehören zum Alltag. Sie vereinfachen Abläufe, Kommunikation und die Beschaffung von Informationen. Sie sind aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Digitale Medien werden auch für die schulinternen Abläufe genutzt, z.B. WebUntis, Microsoft Outlook bzw. Microsoft Teams.
Da das Handy zum Alltag gehört, bedarf es auch einer Regelung für den Umgang. Wir wollen damit auch Unterrichtsstörungen, Mobbing gegen
Schüler*innen und Lehrkräfte und das Verüben von und die Beteiligung an Straftaten vermeiden.
Grundsätzlich ist das Handy im Unterricht ausgeschaltet und verborgen oder im Handyboard aufzubewahren.
Die Nutzung kann durch die Lehrkraft erlaubt werden.
Auf Klassenfahrten gelten generell die schulrechtlichen Vorgaben.
Bei Gemeinschaftsveranstaltungen gilt die Unterrichtsregelung, im Freizeitbereich entscheidet die Lehrkraft.
Für die Schulstraße gilt:
Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht erlaubt.
Für den Dallmorgen gilt:
Die Handynutzung ist auf dem Schulhof gestattet.
Musik und Videos werden ausschließlich über Kopfhörer wiedergegeben.
Bis zum Klingeln zur ersten Stunde ist die Nutzung im und vor den Klassenräumen erlaubt.
Lehrkräfte nutzen das Handy zu dienstlichen Zwecken, sollten jedoch im Umgang mit dem Handy vorbildlich sein.
…. können bereits strafbar sein.*
Da das Handy nicht für den Schulbesuch notwendig ist, wird es in eigener Verantwortung mitgebracht. Bei Beschädigungen oder Verlust besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
* Grundgesetz, Strafgesetzbuch, Kunst-urheberrechtsgesetz, Urheberrechtsgesetz
Achtung : Handystrahlung könnte gesundheitsschädigend sein
Erster Verstoß: Die Schüler*innen werden aufgefordert, sich an die Ordnung zu halten.
Zweiter Verstoß: Das ausgeschaltete Handy wird im Sekretariat hinterlegt und kann um 13.15 Uhr abgeholt werden.
Dritter Verstoß: Das ausgeschaltete Handy wird im Sekretariat hinterlegt und kann um 13.15 Uhr abgeholt werden. Zusätzlich wird ein Brief an die Eltern geschickt. Ab diesem Punkt greifen die Maßnahmen des Konzeptes zum Regelverstoß.
Ab dem vierten Verstoß holen die Eltern das Handy ab.
Die Schule prüft die Einberufung einer Klassenkonferenz und die (sofortige) Verhängung von Ordnungsmaßnahmen, wenn Schüler*innen
Wird mit dem Handy gegen Strafrecht, Persönlichkeitsrecht oder Urheberrecht verstoßen, ist die Schule ggf. verpflichtet, die Polizei zu informieren.
Diese Handyordnung ist von Schüler*innen , Lehrkräften und Erziehungsberechtigten im Schulvorstand erarbeitet und von der Gesamtkonferenz beschlossen worden.
Mo: | 7.30 | - | 15.00 Uhr |
Di: | 7.30 | - | 15.00 Uhr |
Mi: | 7.30 | - | 15.00 Uhr |
Do: | 7.30 | - | 15.00 Uhr |
Fr: | 7.30 | - | 13.00 Uhr |
OBS Papenteich
Zum Dallmorgen 11
D-38179 Groß Schwülper
Standort Schulstraße
Schulstraße 1
38179 Schwülper