Wenn ein Schüler aus zwingendem Grund am Unterrichtsbesuch verhindert ist, muss die Schule unverzüglich, d.h. am Morgen des ersten Fehltages (möglichst vor Unterrichtsbeginn) verständigt werden. Bei einer Krankmeldung über das Online-Formular muss ohne Ausnahme zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung bei Wiedererscheinen, in jedem Fall innerhalb von zwei Tagen vorgelegt werden. Wenn die Erkrankung länger als erwartet (und bei der ersten Entschuldigung angegeben) dauert, muss diese Mitteilung auch an folgenden Tagen erfolgen.